Umgang und Sorgerecht
Oft haben Elternteile in einem Sorgerechtsverfahren die Angst, mit dem Sorgerecht auch das Umgangsrecht zu verlieren. Beides hat jedoch nichts miteinander zu tun.
Das Sorgerecht regelt die Möglichkeit der Entscheidung über die Belange des Kindes. Hierzu gehört z. B. die Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes oder die Gesundheitsfürsorge. Es geht dabei jedoch lediglich darum, die Entscheidungen zu treffen.
Das Umgangsrecht regelt wer, wann, wie oft und für wie lange Umgang mit dem Kind haben kann. Umgang hat immer derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Sollte das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegen, so beeinträchtigt dies das Umgangsrecht des anderen Elternteils nicht.
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